b) Die Beschwerde des Beschwerdeführers 3 wird gutgeheissen. Der erste Absatz von Ziffer 2 des Gesamtentscheids des Regierungsstatthalteramts Seeland vom 5. August 2021 wird wie folgt angepasst (Anpassungen unterstrichen, Frist und letzter Satz von Amtes wegen):