Die von der Vorinstanz für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands angeordnete Frist («innerhalb von 9 Monaten ab Eröffnung der vorliegenden Verfügung» und damit der 6. Mai 2022) läuft in diesen Tagen aus und muss daher von Amtes wegen neu angesetzt werden. Die Frist von rund 9 Monaten ab Eröffnung des Entscheids erachtet die BVD als angemessen. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands hat daher neu bis 31. Januar 2023 zu erfolgen. Die Anordnung wird entsprechend angepasst. 12. Ergebnis, Beweismittel und Kosten