men. Ziffer 2 der Wiederherstellungsanordnung wird daher am Schluss des ersten Abschnitts von Amtes wegen mit folgendem Satz ergänzt: «Die angeordneten Wiederherstellungsarbeiten sind durch den Grundeigentümer der Parzelle Gals Grundbuchblatt Nr. N.________ zu dulden». 11. Frist