So führt die Treppe gemäss TBA OIK III (Amtsbericht vom 18. Oktober 2019) durch Verlust der an dieser Stelle vorher bestehenden arttypischen, die Böschung stabilisierenden Vegetation zu einer Destabilisierung der Böschung, was zu Mehraufwendungen beim Wasserbau und Gewässerunterhalt führt. Der hier zu folgenden Fachmeinung folgend ist es daher entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer 1 und 2 aus wasserbaupolizeilicher Sicht sehr wohl relevant, ob der Zugang über die künstliche Treppe oder über die unversehrte bzw. eine höchstens mittels eines Naturpfads versehene Uferböschung erfolgt.