e) Das öffentliche Interesse am Rückbau der formell und materiell rechtswidrigen Plattform auf dem Gewässer und der dazugehörigen Treppe im geschützten Uferbereich und damit an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist grundsätzlich gross. Es kann auf die diesbezüglichen Ausführungen zu den Bauten gemäss E. 4 bis 7 (und insb. zu den Bauten im Gewässerraum) unter E. 8e verwiesen werden. Die Plattform beeinträchtigt gemäss Amtsbericht des TBA OIK III vom 18. Oktober 2019 durch ihre Lage den Zugang zur Böschung und somit den Unterhalt der I.________ und führt zu einer Überdeckung der I.__