Dabei wäre zwar eine Reduktion der Breite dieses Zugangs auf die Hälfte ausreichend. Der teilweise Rückbau auf ein absolut notwendiges Minimum sei aber unverhältnismässig und der Mehrwert für den Uferbereich äusserst gering. Das Tiefbauamt habe in seinem Amtsbericht vom 18. Oktober 2019 festgehalten, dass sowohl die Treppe als auch die Entfernung der Ufervegetation mit anschliessendem Überdecken mit Steinen zu einer Destabilisierung der Böschung führt. Im Sinne der Verhältnismässigkeit ist nach Ansicht der Vorinstanz zur Sicherstellung der Stabilität der Böschung bei der Terraingestaltung insgesamt anzusetzen und auf die Entfernung der Treppe zu verzichten.