Gewichtige öffentliche Interessen sind beispielsweise die konsequente Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet, der Schutz von Natur und Landschaft, der Schutz des Waldes gegen Zweckentfremdung und der Schutz des Gewässerraums.35 Die strittigen Bauten befinden sich nicht nur ausserhalb der Bauzone, sondern ganz (östlich entlang der Schlossmauer errichtete Bauten) bzw. zu überwiegenden Teilen (Sitzplatz) in einem Naturschutzgebiet sowie im Wald oder im Gewässerraum (Aufschüttungen im Uferbereich und zwei Kleinbauten südlich der Treppe zum Bootssteg). Das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist daher sehr gross.