e) Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer 1 und 2 ist das öffentliches Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes im Allgemeinen gegeben, da das Interesse an der Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen und an der konsequenten Verhinderung von Bauten, die der baurechtlichen Ordnung widersprechen, generell gross ist.34 Gewichtige öffentliche Interessen sind beispielsweise die konsequente Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet, der Schutz von Natur und Landschaft, der Schutz des Waldes gegen Zweckentfremdung und der Schutz des Gewässerraums.35