c) Was den Zeitpunkt der Realisierung dieser beiden Kleinbauten anbelangt, so lässt sich dieser gestützt auf die im Beschwerdeverfahren zu den Akten genommenen Luftbilder eindeutig auf die Zeit nach 2011 einschränken. So sind die beiden Bauten auf dem Luftbild 2011 trotz guter Einsehbarkeit dieses Bereich noch nicht zu erkennen. Auf dem Luftbild 2014 sind sie dann deutlich zu sehen. Das Rechtsamt konfrontierte die Beschwerdeführer 1 und 2 mit diesem Schluss (Verfügung vom 4. November 2021) und gab ihnen Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen und dabei ihren Standpunkt, wonach diese Kleinbauten Mitte des 20. Jahrhunderts erstellt worden seien, näher zu begründen / zu belegen.