4 GBR18. Gestützt auf den Amtsbericht des Tiefbauamts könne für diesen Bereich keine nachträgliche Bewilligung nach der Wasserbaugesetzgebung erteilt werden. Der in der Kernzone gelegene Teil des Sitzplatzes, welcher weder vom Naturschutzgebiet noch vom Gewässerraum überlagert werde, aber zusätzlich im Perimeter des Ortsbildschutzgebiets liege, sei nur wenige Quadratmeter gross und damit zu klein als dass sie noch als Sitzplatz nutzbar sei. 18 Baureglement der Gemeinde Gals vom 31. März 2017, genehmigt vom AGR am 18. Dezember 2018.