___ vor der Realisierung dieser Bauten entlang der Schlossmauer bis direkt an die Schlossmauer. Der natürliche Uferbereich sei daher durch diese Bauten massiv eingeschränkt und beeinträchtigt worden und ein Teil der geschützten Ufervegetation sei zerstört worden. Die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung sind daher – der Einschätzung der Fachbehörde folgend – nicht erfüllt. Es fehlt nicht nur einem wichtigen Grund, auch stehen einer 16 Vorakten Regierungsstatthalteramt pag. 161. 17 Vorakten Regierungsstatthalteramt pag. 153.