24 RPG11 gewährt werden. Für diese Bauten könne daher keine nachträgliche Bewilligung erteilt werden, da diese stark in den geschützten Raum eingreifen würden. Diese Bauten würden insbesondere dazu führen, dass das Naturschutzgebiet F.________ regelmässig zu sachfremden Zwecken betreten werde, was in keiner Weise mit dem Schutzzweck des Regierungsratsbeschlusses und dem darin festgehaltenen grundsätzlichen Betretungsverbot vereinbar sei.