und die auf der Uferböschung liegende Treppe. Der Beschwerdeführer 3 macht den Verzicht auf den Rückbau der Plattform und der angrenzenden Treppe zum Streitgegenstand. Nicht Streitgegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens bilden damit – neben den von der Vorinstanz als baubewilligungsfrei eingestuften Thujahecke entlang der Zufahrt zum Schloss 6/31 BVD 110/2021/156