(Plattform auf der I.________, auf der Uferböschung liegende Treppe, Aufschüttungen im Uferbereich, elektrische Leitungen bzw. Kabel, elektrischer Biberzaun und Lampen im Uferbereich, zwei Kleinbauten südlich der Treppe zum Bootssteg). Andererseits verfügte sie bezüglich dieser Bauten die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands (Ziff. 2), wobei sie auf eine Anordnung des Rückbaus der Plattform auf der I.________ und der auf der Uferböschung liegenden Treppe aus Gründen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismässigkeit verzichtete.