c) Der Beschwerdeführer 3 ist Grundeigentümer der von der Wiederherstellungsanordnung betroffenen Parzelle Gals Grundbuchblatt Nr. N.________ und damit Adressat der baupolizeilichen Verfügung. Er ist im vorinstanzlichen Verfahren mit seinem Antrag auf vollständigen Rückbau der nicht bewilligten Bauten auf seiner Parzelle nicht gänzlich durchgedrungen. Im Falle der Gutheissung seiner Beschwerde wird der Rückbau der strittigen Bauten auf seiner Parzelle gegenüber der Bauherrschaft behördlich und mit Kostenfolgen ihr gegenüber angeordnet.