5. Mit Verfügung vom 24. Januar 2022 erhielten die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen. Der Beschwerdeführer 3 gab mit Schreiben vom 1. März 2022 bekannt, dass er auf das Einreichen von Schlussbemerkungen verzichte. Nach zwei Fristerstreckungen nahmen die Beschwerdeführer 1 und 2 mit Schlussbemerkungen vom 17. März 2022 abschliessend Stellung. 6. Auf die Rechtsschriften und Stellungnahmen der Fachämter wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen