Nachdem eine von den Beschwerdeführern 1 und 2 beantragte Fristerstreckung gewährt wurde, äusserte sich der Beschwerdeführer 3 mit Schreiben vom 20. Dezember 2021 zu den Ausführungen des Rechtsamts in der Verfügung vom 4. November 2021. Die Beschwerdeführer 1 und 2 nahmen mit Eingabe vom 22. Dezember 2021 unter Einreichung diverser Beilagen Stellung. Von den weiteren Verfahrensbeteiligten gingen keine Eingaben ein.