Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, sich zu diesen summarischen Ausführungen des Rechtsamts zu äussern, wobei insbesondere die Beschwerdeführer 1 und 2 explizit die Gelegenheit erhielten, ihren Standpunkt in der Beschwerde, wonach die Bauten östlich entlang der Schlossmauer Ende 19. / anfangs 20. Jahrhundert und die Kleinbauten südlich der Treppe zum Bootssteg Mitte des 20. Jahrhunderts erstellt worden seien, näher zu begründen / zu belegen. Weiter erhielten die Beschwerdeführer 1 und 2 Gelegenheit, gestützt auf ihre Ausführungen in der Beschwerde die Fragen zu beantworten, welche Bauten und Anlagen sie als baubewilligungsfrei