So scheine die Schlossmauer in Verlängerung der Nordostseite des Schlosses auf dem Luftbild 2007 noch nicht zu bestehen und erst im Zuge der Realisierung der grösseren Veränderungen vor dem Schloss (vgl. Luftbild 2011 und 2014) erstellt worden zu sein. Damit liege nahe, dass auch die strittigen Bauten, die teilweise entlang der neueren Schlossmauer situiert sind, erst in diesem Zusammenhang entstanden sein könnten. 2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191).