Mit Beschwerdeantwort vom 4. Oktober 2021 beantragen die Beschwerdeführer 1 und 2 in ihrer Funktion als Beschwerdegegner 1 und 2 die Abweisung der Beschwerde des Beschwerdeführers 3. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) verzichtet mit Eingabe vom 4. Oktober 2021 auf das Stellen von Anträgen, da es im Vorverfahren nicht involviert war. Die ANF äussert sich mit Schreiben vom 6. Oktober 2021 nur zur Beschwerde der Beschwerdeführer 1 und 2 und beantragt, dass der Amtsbericht vom 6. Mai 2020 (sowie der Amtsbericht vom 9. Oktober 2019) vollständig übernommen und die rechtmässige Situation im Naturschutzgebiet F.________ und im Uferbereich des J.________ wiederhergestellt wird.