Der Beschwerdeführer 3 äussert sich in seiner Funktion als von Amtes wegen am Verfahren Beteiligter in der Stellungnahme vom 4. Oktober 2021 zur Beschwerde der Beschwerdeführer 1 und 2 ohne dabei einen Antrag zu stellen. Das Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) nimmt mit Schreiben vom 23. September 2021 zur Beschwerde der Beschwerdeführer 1 und 2 Stellung und kommt zum Schluss, dass es aus waldrechtlicher Sicht keinen Grund gebe, dieser Beschwerde Folge zu leisten. Mit Beschwerdeantwort vom 4. Oktober 2021 beantragen die Beschwerdeführer 1 und 2 in ihrer Funktion als Beschwerdegegner 1 und 2 die Abweisung der Beschwerde des Beschwerdeführers 3.