3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das Regierungsstatthalteramt beantragt mit Eingabe vom 7. September 2021 die Abweisung der Beschwerde der Beschwerdeführer 1 und 2, soweit darauf einzutreten ist. Zur Beschwerde des Beschwerdeführers 3 äussert sich die Vorinstanz nicht. Der Beschwerdeführer 3 äussert sich in seiner Funktion als von Amtes wegen am Verfahren Beteiligter in der Stellungnahme vom 4. Oktober 2021 zur Beschwerde der Beschwerdeführer 1 und 2 ohne dabei einen Antrag zu stellen.