Rechtsbegehren 1 genannten Bauten und Anlagen Duldungsverfügungen zu erlassen. 3. Es seien dem Beschwerdeführer [hier: den Beschwerdeführern 1 und 2] in Aufhebung von Ziff. 1 der Verfügung des Regierungsstatthalteramts Seeland vom 5. August 2021 betreffend - Sitzplatz im Norden der Parzelle - Aufschüttungen im Uferbereich - 2 Kleinbauten südlich der Treppe zum Bootssteg - Östlich entlang der Schlossmauer errichtete Bauten, insb. die verlegten Bodenplatten, den Hühnerstall, den Geräteschopf sowie die Quermauer mit Durchgang und grossem Tor sofern und soweit erforderlich, die nachgesuchten Bau- und Ausnahmebewilligungen zu erteilen.»