Nach weiteren Korrespondenzen erliess das Regierungsstatthalteramt die Verfügung vom 5. August 2021. Darin beurteilte es im Rahmen des nachträglichen Baubewilligungsverfahrens die folgenden Bauten (vgl. Ziff. 2 der Erwägungen der Verfügung vom 5. August 2021): Die östlich entlang der Schlossmauer erfolgte Terrainaufschüttung mit den sich darauf befindenden Bodenplatten, Hühnerstall, Geräteschopf und Quermauer mit Durchgang und Tor; den Sitzplatz im Norden der Parzelle; die im Bereich des J.________ liegende Plattform und Treppe; die Aufschüttungen und weitere Bauten/Anlagen im Uferbereich; die Bepflanzungen im und rund um den Bereich des Naturschutzgebiets F.________