Ein kleinerer Streifen der Parzelle entlang der nordöstlichen Grenze liegt im Wald / ausserhalb der Bauzone sowie im Perimeter des kantonalen Naturschutzgebiets F.________ Auf derselben Parzelle befindet sich das Schloss G.________, welches als schützenswertes K-Objekt im kantonalen Bauinventar eingetragen ist. Nachdem das Regierungsstatthalteramt Seeland das Gesuch mit Schreiben vom 15. April 2019 zur Verbesserung zurückwies, reichte der Beschwerdeführer 1 am 30. August 2019 ein verbessertes nachträgliches Baugesuch für die Gestaltung der Gartenanlage auf dem Grundstück Gals Grundbuchblatt Nr. M.________ ein.