1. Gestützt auf eine Intervention des Amts für Landwirtschaft und Natur (LANAT), Abteilung Naturförderung (ANF) und nach einer längeren Vorgeschichte reichte der Beschwerdeführer 1 / Beschwerdegegner 1 (im Folgenden: Beschwerdeführer 1) am 25. Mai 2018 ein nachträgliches Baugesuch bei der Gemeinde ein für die «Gartengestaltung» auf Parzelle Gals Grundbuchblatt Nr. M.________. Die Parzelle liegt zu grossen Teilen in der Kernzone sowie im Ortsbildschutzperimeter. Ein kleinerer Streifen der Parzelle entlang der nordöstlichen Grenze liegt im Wald / ausserhalb der Bauzone sowie im Perimeter des kantonalen Naturschutzgebiets F._____