b) Der Beschwerdeführer plant, die bestehende Wohnung im Dachgeschoss zu erweitern und so umzubauen, dass die Wohnungen im Ober- und Dachgeschoss als separate Wohneinheiten genutzt werden können. Durch die Wohnraumerweiterung vergrössert sich in der Dachgeschosswohnung die Energiebezugsfläche um 44 m2. Das geht aus dem energietechnischen Massnahmennachweis hervor.19 Für die Erweiterung des Dachgeschosses sollen auf der westlichen und östlichen Dachfläche des Satteldaches über die ganze Fassadenbreite Dachschlepper als Dachaufbauten eingebaut werden.