Die Dachaufbauten haben sich bezüglich Farbe, Form und Material dem Hauptdach anzugleichen. Dachschlepper sind nicht gestattet. d) Die Dachaufbauten dürfen nicht näher als 50 cm an First oder Gratlinie herangebaut werden. e) Die Dachvorsprünge müssen allseitig mindestens 50 cm betragen. f) Aus ästhetischen Gründen können Auflagen bezüglich Grösse, Art, Farbe, Material und Auflösung in kleinere Elemente bzw. Zusammenfassung verschiedener Elemente verlangt werden.» Mit diesen Vorschriften wird die Empfehlungen im ISOS umgesetzt, wonach besonders der Dachlandschaft Beachtung zu schenken ist.18