Zudem bemerkte er, mit den Dachaufbauten werde die Wohnung zwar aufgewertet, «dies bringe jedoch einen Beitrag zur verdichteten Bauweise, welche in der heutigen Zeit äusserst erwünscht sei». Auf die Rechtsschriften und die Vorakten wird, soweit für den Entscheid relevant, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen a) Bauentscheide können nach Art. 40 BauG4 innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVD angefochten werden. Die BVD ist somit für die Beurteilung der Beschwerde zuständig.