2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 27. August 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er stellt folgende Rechtsbegehren: «1. Der abschlägige Bauentscheid der Einwohnergemeinde Ringgenberg vom 28. Juli 2021 sei aufzuheben und dem Gesuchsteller sei die Baubewilligung zu erteilen. 2. Eventualiter sei der abschlägige Bauentscheid vom 28. Juli 2021 aufzuheben und zur Neubeurteilung an die Einwohnergemeinde Ringgenberg zurückzuweisen. (…).»