Dachschlepper eingebaut werden. Dafür reichte der Beschwerdeführer gestützt auf Art. 31 Abs. 2 GBR1 ein Ausnahmegesuch für das Abweichen von den kommunalen Dachgestaltungsvorschriften ein. Die Parzelle liegt in der Wohn- und Gewerbezone (WG2). Ringgenberg ist im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) als Dorf aufgenommen. Das Bauvorhaben befindet sich in der Umgebungszone 1 Baureglement der Einwohnergemeinde Ringgenberg vom 10. Dezember 2010 (GBR), genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) am 3. März 2011, mit Änderungen vom 8. Juni 2016 und vom 29. November 2019.