5/6 BVD 110/2021/152 III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Entscheid der Gemischten Gemeinde Oberried am Brienzersee vom 26. April 2021 wird aufgehoben. 2. Das Verlängerungsgesuch der Beschwerdegegnerschaft vom 15. April 2021 wird an das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli zur Durchführung des Verfahrens um Verlängerung der Baubewilligung weitergeleitet. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen.