Ausserdem ist gestützt auf die Vorakten der Gemeinde davon auszugehen, dass die Gemeinde das Gesuch um Verlängerung der Baubewilligung fälschlicherweise weder publiziert noch den Nachbarinnen und Nachbarn mitgeteilt hat. Dies hatte unter anderem zur Folge, dass sich der Beschwerdeführer als Nachbar nicht am vorinstanzlichen Verfahren um Verlängerung der Baubewilligung beteiligen konnte. Weiter ist nicht auszuschliessen, dass sich bei Kenntnis des hängigen Verfahrens auch andere Nachbarinnen und Nachbarn am Verfahren