Ein Ausdruck der entsprechenden E-Mail sowie des Entscheids vom 26. April 2021, welcher als Anhang mit der E- Mail mitgesandt wurde, legte der Beschwerdeführer dem Schreiben vom 7. September 2021 bei. Die Gemeinde führt in ihrer Stellungnahme vom 29. September 2021 aus, der Gemeinderat sei sich in der Zwischenzeit bewusst geworden, dass für die Verlängerung richtigerweise das Regierungsstatthalteramt zuständig gewesen wäre, in der Zwischenzeit ein entsprechender Schriftverkehr erfolgt und daraus die zu behandelnde Beschwerde hervorgegangen sei.