d) Im Schreiben vom 7. September 2021 hält der Beschwerdeführer fest, dass ihm Herr B.________, Gemeindeschreiber, den Entscheid über die Verlängerung der Baubewilligung vom 26. April 2021 mit E-Mail vom 4. August 2021 habe zukommen lassen. Ein Ausdruck der entsprechenden E-Mail sowie des Entscheids vom 26. April 2021, welcher als Anhang mit der E- Mail mitgesandt wurde, legte der Beschwerdeführer dem Schreiben vom 7. September 2021 bei.