Die Beschwerdegegnerschaft hält in ihrer Beschwerdeantwort vom 3. September 2021 im Wesentlichen fest, sie wäre froh, wenn die Verlängerung der Baubewilligungsgeltungsdauer um zwei Jahre möglichst zeitnah vorliegen würde. Die Gemeinde führt in ihrer Vernehmlassung vom 29. September 2021 insbesondere aus, dass der Gemeinderat die Baubewilligung irrtümlicherweise verlängert habe und sich in der Zwischenzeit bewusst geworden sei, dass eigentlich das Regierungsstatthalteramt für diese Verlängerung zuständig gewesen wäre. Sie gehe daher davon aus, dass ihr Entscheid aufgrund schwerwiegender Mängel als nichtig erklärt werde.