4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten sowie die Baubewilligungsakten zum Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhasli vom 15. Oktober 2018 ein. Weiter holte es vom Beschwerdeführer eine Stellungnahme dazu ein, wann und in welcher Form er von der Verlängerung der Baubewilligung Kenntnis erlangt hat. Die Beschwerdegegnerschaft hält in ihrer Beschwerdeantwort vom 3. September 2021 im Wesentlichen fest, sie wäre froh, wenn die Verlängerung der Baubewilligungsgeltungsdauer um zwei Jahre möglichst zeitnah vorliegen würde.