1. Die Beschwerden werden gutgeheissen. Der Bauentscheid des Regierungsstatthalteramtes Biel/Bienne vom 22. Juli 2021 wird aufgehoben. Dem Baugesuch der Beschwerdegegnerin vom 31. Januar 2020 mit Projektänderung wird der Bauabschlag erteilt. 2. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von CHF 7653.55 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne zuständig. 17 Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung, GebV;