k) Die Beschwerden erweisen sich demzufolge als begründet und sie sind gutzuheissen. Die angefochtene Baubewilligung wird aufgehoben. Das Bauvorhaben ist nicht zonenkonform, weshalb dem Baugesuch der Bauabschlag erteilt werden muss. Damit erübrigen sich Ausführungen zu den übrigen Rügen und (Beweis-)Anträgen in den Beschwerden. 3. Kosten