Im Übrigen kann auch aus dem Verbot der Massivbauweise in der ZSF 2 geschlossen werden, dass das Bauvorhaben nicht zonenkonform ist. Das Bauvorhaben sieht vor, den freistehenden Mast mit einer Höhe von 22 m auf einem Fundament zu montieren. Dieses quadratische Fundament hat eine Seitenlänge von 3 m und reicht rund 2 m in den Untergrund. Zusätzlich ist auf der Bergseite als Objektschutzmassnahme eine Schutzwand von 1.8 m Höhe und gut 6 m Breite vorgesehen, die mit ihrem auskragenden Sockel rund einen Meter in den Untergrund reicht.