Mit Ausnahme dieser unbewohnte An- und Nebenbauten dürfte diese Zone der Freihaltung einer Pufferzone dienen, um damit einen Übergang von der Wohnzone im Siedlungsgebiet zum Landschaftsschutzgebiet Büttenberg zu schaffen. Unter Berücksichtigung der Gemeindeautonomie ist daher nicht zu beanstanden, dass die Gemeinde Meinisberg eine Mobilfunkanlage in dieser speziellen Bauzone, in der kein Bedarf nach Mobilfunkversorgung im Sinne einer Grundversorgung besteht, nicht als zonenkonforme Infrastruktureinrichtung betrachtet, weil keine unmittelbare funktionelle Beziehung zu