Dies alles trifft auf die hier zur Diskussion stehende ZSF 2 nicht zu. Sie dürfte lediglich deshalb als Bauzone ausgeschieden worden sein, weil die nicht-gewerbsmässige Tierhaltung (Hobby-Tierhaltung) in der Landwirtschaftszone nicht zonenkonform ist. Zugelassen sind lediglich unbewohnte An- und Nebenbauten, die nicht für den dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, wobei dabei die Massivbauweise nicht zugelassen ist. Mit Ausnahme dieser unbewohnte An- und Nebenbauten dürfte diese Zone der Freihaltung einer Pufferzone dienen, um damit einen Übergang von der Wohnzone im Siedlungsgebiet zum Landschaftsschutzgebiet Büttenberg zu schaffen.