Eine Mobilfunkanlage, welche das Siedlungsgebiet versorgt, soll also grundsätzlich im Siedlungsgebiet errichtet werden. Lässt die Zonenumschreibung (innerhalb des Siedlungsgebiets) aber grundsätzlich keine Bauten und Anlagen zu, wie beispielsweise eine Freihaltezone, umfasst dieses Verbot auch Mobilfunkanlagen.11