Die Zone erlaube lediglich kleine unbewohnte An- und Nebenbauten für die nicht-gewerbliche Tierhaltung. Mobilfunkanlagen gehörten nicht zur technischen lnfrastrukturausstattung von Zonen, die lediglich der nicht gewerblichen Tierhaltung dienten und bewohnte Bauten und Anlagen gerade ausschlössen. Diesbezüglich unterscheide sich diese Zone von Wohn- und Arbeitszonen. Zwar schliesse sie unmittelbar an die Wohnzone an, ihr Sinn und Zweck erscheine hingegen eher, einen Übergang von der Wohnzone zur Landwirtschaftszone bzw. zum Landschaftsschutzgebiet Büttenberg zu schaffen.