Da Wohnen und Bauen in der ZSF 2 geradezu ausgeschlossen seien, bedürfe es auch keiner Mobilfunkabdeckung in dieser Zone. Daher sei auch bei Vorliegen einer «klassischen» Bauzone die funktionelle Zugehörigkeit offensichtlich nicht gegeben. Das Bauvorhaben wäre daher gemäss den Beschwerdeführenden 5 - 18 auch diesfalls nicht zonenkonform.