Es sei nicht erkennbar, wie der Bau einer Mobilfunkanlage mit dieser erhöhten Schutzwürdigkeit der Umgebung vereinbar sein solle. Es sei offensichtlich, dass eine Mobilfunkanlage inmitten der Wiese, welche für die nicht-gewerbliche Tierhaltung genutzt werde, und unmittelbar neben dem Landschaftsschutzgebiet Büttenberg äusserst störend in Erscheinung treten würde. So würde die Antennenanlage mit einer Höhe von etwa 22 m gut sichtbar am Südhang des Büttenbergs das Ortsbild erheblich stören. Zu diesem Schluss komme auch die Gemeinde in ihrer Stellungnahme vom 9. Juni 2020.