a RPG7 und Art. 23 RPG insbesondere auf das kommunale Recht und die Nutzungsplanung, wo festzulegen sei, in welchen Zonen welche lnfrastrukturbauten und -anlagen generell zulässig seien bzw. ausnahmsweise zugelassen werden könnten. Die Vorinstanz gehe fälschlicherweise davon aus, dass es sich bei der ZSF 2 um eine Bauzone handle, und wende dementsprechend ihre Interpretation der Rechtsprechung des Bundesgerichts an, wonach Mobilfunkantennen in Bauzonen grundsätzlich zonenkonform seien. 6 Baureglement der Einwohnergemeinde Meinisberg vom 1. Dezember 2009 7 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700)