Ob sie auch materiell beschwert sind, hängt davon ab, ob sie innerhalb des Einspracheperimeters von 1427 m5 wohnen. Die Beschwerdeführenden 2 - 18 wohnen innerhalb dieses Perimeters oder besitzen in diesem Grundeigentum. Auf die drei form- und fristgerecht eingereichten Beschwerden ist somit einzutreten. 3 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) 4 Vgl. Zaugg/Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 40–41 N. 5a 5 Standortdatenblatt vom 8. Oktober 2019 Ziff. 6 und Zusatzblatt 2 (Vorakten Register 10)