Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 12. Juli 2023 die Abweisung der Beschwerden und aller Anträge. Das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne hatte sich bereits mit Stellungnahme vom 8. September 2021 zu den Beschwerden geäussert. Zur Beschwerde der Beschwerdeführerin 1 nahm das Regierungsstatthalteramt Stellung, ohne einen Antrag zu stellen. Hinsichtlich der beiden Beschwerden der Beschwerdeführenden 2 - 18 beantragt das Regierungsstatthalteramt unter Verweis auf seinen Entscheid die Abweisung, soweit auf die Beschwerden eingetreten werden könne. Die Beschwerdeführenden 5 - 18 nahmen mit Eingabe vom 16. April 2024 noch einmal Stellung.