Daher würden die Beschwerden unterstützt und deren Gutheissung beantragt. Das AUE kommt in seiner Stellungnahme vom 7. Juli 2023 zum Schluss, aus den Beschwerden ergäben sich keine neuen Erkenntnisse, die eine Anpassung oder Ergänzung des Fachberichts vom 26. Mai 2020 erforderlich machen würden. Diese Beurteilung habe ergeben, dass die geplante Mobilfunkanlage die Bestimmungen der NISV vollständig erfüllten und mit Auflagen bewilligungsfähig sei. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 12. Juli 2023 die Abweisung der Beschwerden und aller Anträge.